Niederländische Unternehmen sind verpflichtet, Jahresabschlüsse bei der KVK einzureichen.
Niederländische Unternehmen sind verpflichtet, eine jährliche Hauptversammlung abzuhalten und genaue Aufzeichnungen über ihre Versammlungen und Beschlüsse zu führen.
Niederländische Unternehmen sind verpflichtet, einen gesetzlichen Vertreter zu ernennen und einen eingetragenen Firmensitz in den Niederlanden zu unterhalten.